Steht der Umzug in Teltow-Fläming bevor? Dann kennen Sie die Verkehrslage vor Ort genau und wissen, dass es schwierig sein kann, für das exakte Datum freie Parkflächen für Ihren Umzugswagen vorzufinden.
Aus diesem Grund benötigen Sie dringend eine Halteverbotszone. Umgesetzt wird sie durch unseren Service von Halteverbot 24, ihrem Fachexperten für das Beantragen einer reservierten Parkfläche in und um Teltow-Fläming.
Städte und Gemeinden in Teltow-Fläming:
Immer mehr Nutzer benötigen das Einrichten einer Halteverbotszone, um etwa einen Container zu platzieren oder eine Baustelle zu errichten oder um ganz klassisch einen Platz für den Transporter zum nächsten Umzug abstellen zu können. Leider erweist sich das Unterfangen der Beantragung bei der Straßenverkehrsbehörde Teltow-Fläming für unerfahrene Interessenten als relativ kompliziert und kann sich aus diesem Grund in die Länge ziehen. Dieses Problem erleben wir immer wieder. Als Folge müssen wichtige Termine verschoben werden. Doch es geht auch anders.
Damit am Tag des Wohnungswechsels das Halteverbot bereits vorliegt, von uns mit Verkehrsschildern markiert wurde und Sie keinerlei Geldstrafen befürchten müssen, sollten Sie schnell handeln. Beauftragen Sie uns von Halteverbot 24 und beantragen Sie auf diese Weise ein Halteverbot in und um Teltow-Fläming.
Straßenverkehrsbehörde Teltow-Fläming:
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel: 03371 608 2700
Tel: 03371 608 9000
E-Mail: strassenverkehrsamt@teltow-flaeming.de