Um eine Halteverbotszone in Kleinmachnow einrichten zu können, benötigen Sie eine Erlaubnis von der Stadt, so genannte verkehrsrechtliche Anordnung (behördliche Genehmigung) und die Halteverbotsschilder, die die Fläche kennzeichnen. Anwohner und Fremdparker haben das Recht, frühzeitig über die Ladezone informiert zu werden - in der Regel ist die Aufstellfrist von 96 bis 72 Stunden. Das Parkverbot wird nur für öffentliche Parkflächen angeboten und kann eingerichtet werden, wo es Parkplätze gibt.
Gibt es vor dem Haus keine größere freie Parkfläche für einen Umzugstransporter, dann sind für den Umzugsschilder zu bestellen und aufzustellen. Anwohner werden über die temporäre Halteverbotszone in der Zone informiert.
Container, die auf Baustellen stehen, benötigen eine freie Fläche. Reicht die vorhandene Fläche nicht aus, können Bauherren eine weitere Nutzungsfläche mittels Halteverbot in Kleinmachnow absperren.
Die gesetzliche Frits für die Antragstellung ist hier länger als bei einfacher HV-Zone für die Umzüge und beträgt 4 Wochen. Die zu sperrende Ladefläche ist vor Baubeginn mit Halteverbotsschilder Anfang und Ende zu kennzeichnen. Die Fahrzeuge, die innerhalb der Zone standen, sollten richtig protokolliert werden.
In vielen Städten Deutschlands, wie zum Beispiel Brandenburg an der Havel, Dresden, Lüneburg, Gransee und Gemeinden, Kremmen, ist unser Halteverbot-Service verfügbar, um Ihren Umzug zu erleichtern.