Wer länger als drei Minuten sein Fahrzeug abstellt, parkt. Laut der StVO reicht das aus, um einen Strafzettel für Parken auszustellen. Falsch zu parken ist mit Kosten verbunden. Wie teuer der Strafzettel wird, hängt von der Parksituation des Fahrzeugs ab. Für absolutes Halteverbot sind die Kosten höher, als vor einer Ladezone zu parken.
Fahrzeughalter unterschätzen zu häufig die Folgen von Falschparken. Viele argumentieren und diskutieren mit Ordnungshütern oder ignorieren den Strafzettel. Sinnvoller ist es, sich mit der Ordnungsstrafe zu befassen und zu prüfen, ob sie berechtigt ausgestellt wurde. Hinweise zur Berechtigung eines Strafzettels liefert die Umgebung des Platzes, an dem das Fahrzeug abgestellt wurde.
Um gegen einen Bußgeldbescheid wegen Parkverstoß Widerspruch einzulegen, hilft der Blick auf die Parkschilder, die sich in dem Areal befinden. Stand das Fahrzeug im absoluten Halteverbot oder wurde eine Ladezone oder die Sicherheitseinfahrt zugeparkt, hilft kein Widerspruch. Ordnungshüter sind verpflichtet, die Parksituation mit Bildern und Daten zu dokumentieren. Mit einem unberechtigten Widerspruch steigen die Kosten.
Parken ohne Parkschein, die Kosten in der Übersicht
Das Recht kennt mindestens zwei Fälle von Parken ohne Parkschein:
1. Parkschein oder Parkscheibe fehlt.
2. Parkschein oder Parkscheibe sind abgelaufen.
Streng genommen handelt es sich nicht um ein falsches Parken, vorausgesetzt, die Stellfläche ist explizit als Parkplatz ausgeschildert. Hierbei handelt es sich um eine Überschreitung der Parkzeit und das Blockieren eines Parkplatzes, weil andere Verkehrsteilnehmer diesen nicht nutzen können, solange das Fahrzeug sich auf dem Parkplatz befindet. Für das Parkverbot ist die Strafe auf 20 bis 40 Euro festgelegt.
Für absolutes Halteverbot ist die Strafe gestaffelt, abhängig von der Widrigkeit. Sie beträgt mindestens 25 Euro.
Für das Parken im absoluten Halteverbot sind die Kosten von der Stellfläche abhängig und inwiefern das geparkte Fahrzeug den Straßenverkehr behindert. Mit einem Verwarngeld von mindestens 40 Euro ist zu rechnen, wenn unter anderem eine Ampel durch das geparkte Fahrzeug unkenntlich wird und dadurch das Unfallrisiko für andere Verkehrsteilnehmer erhöht.
Das Parken im Halteverbot beginnt bei circa 20 Euro. Bei Parken im Halteverbot sind die Kosten höher, wenn eine Zeit von drei Stunden überschritten wird oder eine erhebliche Beeinträchtigung besteht. Fahrzeughalter müssen wissen, dass Ordnungshüter und Polizei berechtigt sind, ein Fahrzeug in besonderer Lage kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
Das Bußgeld für Falschparken steigt mit der Schwere des Vergehens. Wer mit seinem Auto eine Rettungszufahrt blockiert und sich weigert, das Auto zu entfernen, erhält nicht nur eine Finanzstrafe, der riskiert zudem eine Strafanzeige. Insbesondere, wenn dadurch das Leben eines Menschen bedroht ist, weil die Rettungskräfte in ihrem Rettungseinsatz behindert werden.
Ist wegen Falschparken eine Strafe zu bezahlen, ist das bereits der zweite Verwaltungsvorgang. Um die Kosten für das Vergehen im Straßenverkehr gering zu halten, empfehlen Experten, die Strafe für das Parken im Parkverbot schnellstmöglich zu bezahlen.
Ist es nicht möglich für absolutes Halteverbot die Strafe zu begleichen, ist die Behörde zu kontaktieren und nachzuweisen, dass eine besondere Härte vorliegt. Es obliegt der Verwaltung, im Einzelfall über eine Ratenzahlung zu entscheiden.
Parken im Halteverbot wird mit jedem Verwaltungsvorgang teurer. Zu den Verwaltungskosten wird ein Versäumniszuschlag erhoben. Weigert sich der Schuldner, die Forderung auszugleichen, droht im ungünstigsten Fall ein gerichtliches Verfahren bis hin zu Zwangsmaßnahmen.
Wird für Falschparken ein Strafzettel im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit ausgestellt, verjähren diese rechtlich ab dem vierten Monat nach der Ausstellung. In einigen Fällen besteht ein berechtigtes Interesse, die Verjährung abzulehnen. Autofahrer sollten vorab prüfen, ob die Verjährung standhält.
Um für Falschparken ein Bußgeld zu vermeiden, ist die StVO zu respektieren. Es kommt vor, dass Bußgelder unberechtigt ausgestellt werden. Fahrzeugführer haben das Recht, den Sachverhalt vor dem Bezahlen der Strafe prüfen zu lassen.
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