Für Ihren Umzug benötigen Sie Halteverbotsschilder, die kennzeichnen, dass Sie auf einem bestimmten Areal einen Abschnitt absperren für das Parken eines Umzugstransporters. Vor dem Umzug sind die Umzugsschilder im Bereich der genehmigten Parkfläche aufzustellen, sodass Anwohner über den Zeitraum der Halteverbotszone in Schönefeld informiert werden.
Das Halteverbot ist genehmigungspflichtig, wenn es sich um öffentliche Parkflächen handelt, die zeitlich belegt werden müssen. Der Antrag für die behördliche Genehmigung muss mindestens 14 Tagen vor dem Umzug beid der Straßenverkehrsbehörde Königwusterhausen gestellt werden. Nach ein paar Tage Bearbeitung wird die verkehrsrechtliche Anordnung für die Einrichtng der Halteverbotszone erteilt. Nach der Erhalt der Genehmigung werden die Schilder 3-4 Tage vor der Gültigkeitsdatum aufgestellt. Bei der Aufstellung der Schilder müssen die Fahrzeuge, die innerhalb der Parkverbotszone stehen, protokoliert werden.
Das Halteverbot in Schönefeld ist im Voraus einzurichten.
Auf einer Baustelle auf der unter anderem Container stehen, sind Hinweisschilder anzubringen. Unter anderem für Bereiche, in denen die öffentliche Nutzung von Parkflächen zeitlich untersagt sind. Die Hinweisschilder sind vor Beginn der Bauphase zu erwerben und sichtbar anzubringen.
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeiten intern im Büro sowie bei der Verkehrsamt für die Erteilung der VRAO sind im Fall der Einrichtung Halteverbote für Contanerstellung oder Baustelle länger als für Umzüge.
Falls Sie in anderen Städten Halteverbotszonen benötigen, können Sie unseren Service auch in Neustrelitz, Bad Harzburg, Lüneburg, Fürstenwalde, Gransee und Gemeinden nutzen.