Mo - Fr: 9.00 - 16.00
Sa: 10.00 - 14.00

Halteverbot Berlin

Halteverbot in Berlin für den Umzug, Baustelle, Event oder Lieferung.

ab 55 EUR
HVZ Berlin kurzfristig

Halteverbot Beantragen in Berlin für Ihr Vorhaben mit Expressaufstellung.

ab 65 EUR
Halteverbot Potsdam

Um eine Parkverbotszone in Potsdam einzurichten benötigen wir ca. 14 Tage

ab 85 EUR
Halteverbot Düsseldorf

Um eine Halteverbotszone in Düsseldorf einzurichten benötigen wir ca. 14 Tage

ab 85 EUR
Halteverbot München

In der Regel wird ca. 14 Tage für die Einrichtung eine HVZ benötigt.

ab 97 EUR

Straßenverkehrsbehörde in Berlin

19/11/2023

Straßenverkehrsbehörde in Berlin

 


Die Verwaltung des Straßennetzes als Infrastruktur obliegt den Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der 2018 ausgegliederten Bundesautobahnen. Im Bereich des Stadtstaates Berlin regulieren städtische Einrichtungen als obere Verkehrsbehörde und untere Straßenverkehrsbehörden alle Belange des Verkehrswesens auf ihrem Territorium, sofern es sich nicht um Autobahnen des Bundes handelt. Die Obere Straßenverkehrsbehörde im Rang von Regierungspräsidien, Bezirksregierungen und Landesämtern beaufsichtigt nachgegliederte (regionale) untere Straßenverkehrsbehörden, wovon es aufgrund der geringen Ausmaße eines Stadtstaates in Berlin nur welche auf Stadtbezirkslevel gibt, jeweils als Ordnungsamt Straßenverkehrsbehörde Berlin der Ansprechpartner für die Bürger.

 

Sie alle unterliegen einer Obersten Straßenverkehrsbehörde auf Landesebene, gewöhnlich einem Verkehrs- oder Innenministerium. Im Stadtstaat Berlin ist das die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Berlin unterhält zwölf untere Straßenverkehrsbehörden in seinen Bezirksämtern, dort 'Straßen- und Grünflächenamt' genannt. Der Stadtstaat Berlin unterhält noch eine zentrale Straßenverkehrsbehörde, die sich um den fließenden Verkehr im Hauptstraßennetz kümmern soll; die 'Verkehrslenkung Berlin'. Eine gewöhnliche untere Straßenverkehrsbehörde in einem Berliner Bezirksamt betreut dagegen das Nebenstraßennetz, mit den Tempo-30-Zonen, und regelt den ruhenden Verkehr (Parken) in ihrem Gebiet.

Sie organisiert die Gestaltung und Beschilderung von Verkehrswegen in ihrem Bereich, lässt Markierungen anbringen und Verkehrszeichen aufstellen, wie sie nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Bundesgebiet gebräuchlich sind. Die Straßenverkehrsbehörde kann auch Einschränkungen für den Verkehr verhängen, wenn nötig. Wird an den Straßen gebaut, erteilt die Verkehrsbehörde zuerst eine Genehmigung dazu und erlaubt die Baustellenbeschilderung und -absperrungen, wie sie für die Arbeiten nötig sein könnten. Hier sind Genehmigungen zu bekommen für Schwertransporte, Gefahrguttransporte und Ausnahmen von Vorschriften wie dem Fahrverbot für LKW an Sonntagen und Feiertagen.

Gibt es Veranstaltungen, die den öffentlichen Verkehrsraum verwenden, wie Radsportveranstaltungen, Autokorsos oder Motorsport-Events, so werden diese ebenfalls hier bei der Straßenverkehrsbehörde Berlin angemeldet und gewöhnlich genehmigt. Sie würde auch für Taxikonzessionen zuständig sein, wenn sie eine Gemeinde von weniger als 7.500 Einwohnern wäre, was wohl für Berliner Bezirke nicht zutrifft. Ausnahmegenehmigungen werden erteilt nach § 46 Abs. 1 StVO, Erlaubnisse gegeben nach § 29 Abs. 2 StVO und Anordnungen erteilt nach § 45 StVO.

SVB

Adresse

E-mail

Straßen- und Grünflächenamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Straßenverkehrsbehörde

Goslarer Ufer 39, 10589 Berlin

 baustellen@charlottenburg-wilmersdorf.de
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Straßenverkehrsbehörde

Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin

post.bued@ba-fk.berlin.de

Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg

Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin

post.SGA@lichtenberg.berlin.de
Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf

Schkopauer Ring 2, 12681 Berlin

post@ba-mh.berlin.de
Straßen- und Grünflächenamt Mitte Straßenverkehrsbehörde

Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin

strassenverkehrsbehoerde@ba-mitte.berlin.de

Straßen- und Grünflächenamt Neukölln Straßenverkehrsbehörde

Gradestraße 36, 12347 Berlin

svb@bezirksamt-neukoelln.de
Straßen- und Grünflächenamt Pankow
Straßenverkehrsbehörde

Storkower Straße 97, 10405 Berlin

svb@ba-pankow.berlin.de
Straßen- und Grünflächenamt Reinickendorf Straßenverkehrsbehörde

Eichborndamm 215, 13437 Berlin

strassenverkehrsbehoerde@reinickendorf.berlin.de
Straßen- und Grünflächenamt Spandau 
Straßenverkehrsbehörde

Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin

strassenverkehrsbehoerde@ba-spandau.berlin.de

Straßen- und Grünflächenamt Steglitz-Zehlendorf
Straßenverkehrsbehörde

Hartmannsweilerweg 63, 14163 Berlin

svb@ba-sz.berlin.de

Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg Straßenverkehrsbehörde

Großbeerenstraße 2-10, Haus 3, 12107 Berlin

sv@ba-ts.berlin.de

Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick Straßenverkehrsbehörde

Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

SGA-SVB@ba-tk.berlin.de

 

Blitzanfrage! Wir rufen Sie zurück!
Sprechen Sie gleich mit unseren Halteverbots-Experten!
Wir rufen Sie zurück!
09
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
30
0
15
30
45
Heute
Heute
Morgen
Dienstag
Rückrufservice anfordern!