Mo - Fr: 9.00 - 16.00
Sa: 10.00 - 14.00

Halteverbot Berlin

Halteverbot in Berlin für den Umzug, Baustelle, Event oder Lieferung.

ab 55 EUR
HVZ Berlin kurzfristig

Halteverbot Beantragen in Berlin für Ihr Vorhaben mit Expressaufstellung.

ab 65 EUR
Halteverbot Potsdam

Um eine Parkverbotszone in Potsdam einzurichten benötigen wir ca. 14 Tage

ab 85 EUR
Halteverbot Düsseldorf

Um eine Halteverbotszone in Düsseldorf einzurichten benötigen wir ca. 14 Tage

ab 85 EUR
Halteverbot München

In der Regel wird ca. 14 Tage für die Einrichtung eine HVZ benötigt.

ab 97 EUR

Halteverbot Info - der Ablauf Schritt für Schritt erklärt

03/10/2023

Bestellung für eine Halteverbotszone - der Ablauf Schritt für Schritt erklärt

 

1. Sie buchen über unsere Webseite kostenpflichtig eine Halteverbotszone für den gewünschten Tag. Geben Sie zusätzlich die Uhrzeiten an. Die Kosten sind von davon nicht abhängig. Es werden nur Tage berechnet.


2. Ist Ihre Bestellung bei uns eingegangen, beantragen wir bei der für Ihren Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung zur Einrichtung des Halteverbots.


3. Die Bearbeitungszeit für eine Genehmigungserteilung einer Halteverbotszone beträgt drei Tage bis zu mehreren Wochen. Daher ist es ratsam, den Antrag mindestens ein bis zwei Wochen vor dem gewünschten Anfangsdatum zu stellen. Dies gilt für Umzüge und die möglicherweise geplante Aufstellung von Containern. Bei einer Baustellenabsicherung sollten Sie den Antrag mindestens vier bis acht Wochen vor Baubeginn stellen.


4. Die Erteilung einer Genehmigung für die Aufstellung der Halteverbotsschilder hängt nicht von uns, sondern von der zuständigen Behörde ab. Deshalb können wir für einen positiven Entscheid keine Gewährleistung übernehmen.


5. Hat die Straßenverkehrsbehörde die Genehmigung erteilt und uns diese zugestellt, stellen wir für Sie die Verkehrszeichen auf. Die Aufstellung der Parkverbotsschilder ist nur nach Erhalt der Genehmigung möglich.


6. Hat die Behörde die Anordnung rechtzeitig erteilt, sind die Umzugsschilder idealerweise vier Tage vor dem Inkrafttreten des Halteverbots aufzustellen.
 

  • Die Schilder müssen drei volle Tage vor dem Inkrafttreten aufgestellt sein.
  • Bei der Berechnung der 72 Stunden bleiben sowohl der Tag des Inkrafttretens als auch der Aufstellungstag unberücksichtigt. Deshalb sollte das Aufstellen der Schilder vier Tage vor dem Anfangsdatum des Halteverbotes erfolgen.
  • Bei der Aufstellung erstellen wir - je nach Bundesland und unter Berücksichtigung kommunaler  Vorschriften - eine Negativliste beziehungsweise ein Aufstellprotokoll.
  • Auf der Negativliste vermerken wir die Kennzeichen, Fahrzeugtypen und Farben aller Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung in der gestellten Halteverbotszone geparkt waren.
  • Eine Kopie der Genehmigung sowie der Negativliste erhalten Sie von uns per E-Mail. Gegebenenfalls finden Sie ein Aufstellungsprotokoll im Anhang.
  • Führen Sie diese Unterlagen bitte am Gültigkeitstag mit sich, da Sie diese benötigen, wenn Sie ein Abschleppverfahren einleiten wollen.
  • Stehen an dem Tag, an dem das Halteverbot seine Gültigkeit erlangt, nicht autorisierte Fahrzeuge in der Halteverbotszone, nehmen Sie bitte Kontakt zur Polizei auf. Alternativ kontaktieren Sie die Behörde, die das Halteverbot angeordnet hat.
  • Trifft die Polizei vor Ort ein, haben Sie sowohl die behördliche Genehmigung als auch die Negativliste vorzulegen. Gleiches gilt, wenn Mitarbeiter des Ordnungsamtes erscheinen, um das Halteverbot durchzusetzen.
  • Ist die Aufstellung rechtzeitig erfolgt, kann die Behörde das Abschleppen aller Fahrzeuge veranlassen. Dies gilt auch für solche Kraftfahrzeuge, die auf der Negativliste stehen.
  • Nur die Polizei oder das Ordnungsamt dürfen fremde Fahrzeuge abschleppen lassen.
  • Bei eigenmächtig eingeleiteten Abschleppmaßnahmen haben Sie die anfallenden Kosten zu tragen.

 

7. Wenn die Schilder nicht rechtzeitig aufgestellt wurden, dürfen Sie Fahrzeuge, die auf der Negativliste stehen, nicht abschleppen lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie den Antrag zu spät gestellt haben oder die Genehmigung seitens der zuständigen Behörde noch nicht erfolgt ist. Leiten Sie in diesen Fällen einen Abschleppvorgang ein, der ein fremdes Fahrzeug betrifft, tragen Sie die anfallenden Kosten. Die Behörde kann Kraftfahrzeuge, die nicht auf der Negativliste stehen, abschleppen lassen, da die Halter die Halteverbotszone vorsätzlich missachtet haben.
 

Halteverbotsservice von Halteverbot-24.de

Wir bieten einen bundesweiten Halteverbotsservice an - ganz gleich ob Sie sich in der Bundeshauptstadt befinden oder in einem Dorf mit 200 Einwohnern: Wir richten Ihre Halteverbotszone ein, wo Sie es wünschen. Nicht nur flexibel, sondern auch günstig: Unsere Preise sind günstiger als manch regionaler Aufstellservice. Die Kosten variieren je nach Stadt und Bundesland und sind per Vorkasse zu entrichten. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, bequem via PayPal oder Banküberweisung zu bezahlen. Einen Kostenüberblick finden Sie unter "Halteverbotszonen".

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