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Hiermit bestätige ich, die AGB's gelesen und akzeptiert zu haben Halteverbot-24.de
Die nachfolgenden Bedingungen, werden bei einer Bestellung, vollständig durch den Auftraggeber anerkannt bzw. sind Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Halteverbot-24.de und dem Kunden. Die Beauftragung einer Halteverbotszone muss in jedem Falle schriftlich erfolgen. Eine telefonische Beauftragung ist nicht möglich! Der Kunde muss folgende Daten bei einer Beauftragung angeben: Aufstellungsort für die Halteverbotszone (Straße, Haus-Nr., PLZ und Ort), Gültigkeitsdatum für die Halteverbotszone, Zeitspanne in der die Halteverbotszone gültig sein soll und die breite der Halteverbotszone. Sollte die Uhrzeit oder die Breite fehlen, so gelten folgende Standartwerte als anerkannt: Uhrzeit von 07:00 - 19:00 Uhr Breite 15 m. Halteverbot-24.de ist verpflichtet, jeden Auftrag schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung kann auch per Fax oder e-Mail erfolgen. Erst nach Versendung der Bestätigung (auch in Form der Rechnung), gilt der Auftrag als angenommen. Jede Halteverbotszone muss mindestens ab 14 Werktage vor Gültigkeit beantragt werden (Bearbeitingsdauer bei jeder Stadt unterschiedlich, beachten Sie bitte die angegebene Besonderheiten bei der Bestellung). Andernfalls schließt Halteverbot-24.de die Erteilung einer Genehmigung, durch das zuständige Amt aus. Preise und Rechnungsbetrag versteht sich immer (wenn nicht anders ausgewiesen) als Bruttoendbetrag inkl. MwSt. und inkl. Genehmigung. Halteverbot-24.de ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Straßen) aufgestellt werden muss oder die Behördliche Gebühr Höher als kalkuliert anfällt. Die Zahlung, der bei der Bestellung vereinbarten Summe, muss entweder per Vorabüberweisung auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto überwiesen bzw. per Bargeldlosem Zahlungsverkehr (Lastschrift, Sofortüberweisung, Kreditkartenzahlung, PayPal, etc.) beglichen werden. Dies macht er indem er bei der Bestellung die jeweilige Zahlungsart wählt. Halteverbot-24.de haftet nicht für die Richtigkeit der Bankverbindung. Sollte eine Lastschriftrückgabe erfolgen, egal aus welchen Gründen und auch bei Tippfehlern des Kunden, so berechnet Halteverbot-24.de eine Gebühr in Höhe von 12,00 EURO. Halteverbot-24.de wird die fälligen Rechnungsbeträge immer direkt bei der Bestellung vom Konto abziehen. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann Halteverbot-24.de einen Ausweichort nehmen. Dieser darf bis zu 50 m vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne dass es eine Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden. Halteverbot-24.de beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde die Genehmigung zur Aufstellung einer Halteverbotszone wie vom Kunden Beantragt. Die Erteilung einer Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist Halteverbot-24.de berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen und eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen. § 1. Beauftragung eines weiteren Dienstleisters Halteverbot-24.de kann einen weiteren Dienstleister zur Durchführung des Auftrags heranziehen. § 2. Zusatzleistungen Halteverbot-24.de führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert oder Verändert wird. § 3. Beauftragung einer Halteverbotszone Die Beauftragung einer Halteverbotszone muss in jedem Falle über das Buchungssystem der Webseite erfolgen. Eine Beauftragung per Mail, Fax oder Telefon ist nicht gewährleistet. § 4. Missverständnisse Eine Änderung oder Ergänzung seitens des Kunden an einer bestehenden Buchung kann nur schriftlich (per Email oder Fax) unter Angabe der Kundennummer erfolgen. Halteverbot-24.de wird versuchen diese Änderung schnellstmöglich umzusetzen. Eine Gewährleistung gibt es jedoch nicht. Halteverbot-24.de behält sich das Recht vor den Mehraufwand in Rechnung zu stellen. § 5. Nachbelastung Halteverbot-24.de ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Straßen) aufgestellt werden muss. § 6. Reklamation Eine Reklamation einer Halteverbotszone muss immer spätestens am Gültigkeitstag erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen. § 7. Aufstellung der Haltverbotszone Die Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle Halteverbot-24.de oder ein durchHalteverbot-24.de beauftragtes Unternehmen. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann Halteverbot-24.de einen Ausweichort nehmen. Dieser darf bis zu 50 Meter vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne dass es eine Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden. Ein Anspruch auf eine Mindestlänge von bis zu 25 Metern besteht nicht, insofern dieses der Aufstellungsort nicht zulässt. § 8. Ablehnung der Genehmigung Halteverbot-24.de beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone beim zuständigen Amt. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist Halteverbot-24.de berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen eine Aufwandspauschale in Höhe von 19,50 Euro in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen. § 9. Haftungsausschluss bei Diebstahl einer Halteverbotszone Halteverbot-24.de haftet nicht für Schäden und Folgeschäden die durch Diebstahl einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen worden sein, so muss der Kunde Halteverbot-24.de umgehend informieren. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so muss Halteverbot-24.de versuchen eine neue Halteverbotszone aufzustellen. Dies wird jedoch nicht garantiert. § 10. Haftung Die Haftung seitens Halteverbot-24.de ist auf Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und dessen Folgen oder wegen sonstigen Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt Halteverbot-24.de. § 11. Zahlungen Rechnungen von Halteverbot-24.de sind grundsätzlich sofort zu zahlen, soweit nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen. Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Der Betrag kann nur auf unser Konto überwiesen werden, Scheck- oder Bargeschäfte werden nicht akzeptiert. § 12. Zahlungen per Lastschrift Der Kunde erlaubt Halteverbot-24.de alle fälligen Rechnungsbeträge von einem vom Kunden angegebenen Deutschen Konto einzuziehen. Der Kunde muss für ausreichende Deckung sorgen. Sollte eine Lastschriftrückgabe erfolgen, so trägt der Kunde alle Kosten dafür. Insbesondere, wenn der Kunde selbst die Lastschriftrückgabe veranlasst hat. Eine Lastschriftrückgabe, egal aus welchen Gründen, wird mit 12,00 € dem Kunden in Rechnung gestellt. § 13. Verkehrssicherheit Halteverbot-24.de oder ein beauftrage Dienstleister übernimmt die Haftung der Verkehrssicherheit nur für die von ihrem Personal eingerichteten Baustellenabsicherungen. Jedwede Änderung ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, die Haftung überträgt sich in diesem Fall auf den Kunden. § 14. Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg für beide Vertragspartner als vereinbart. § 15. Salomonische Klausel Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und hindert nicht das Zustandekommen des Vertrages.
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