Für einen Wohnungswechsel ist die Halteverbotszone zu beantragen, um ausreichende Stellfläche für einen Umzugswagen am Umzugstag zu garantieren. Öffentliche Parkplätze dienen Anwohnern und Besuchern als Stellflächen, um Fahrzeuge wie Pkw oder Transporter abzustellen. Niemand weiß, wann eine Privatperson oder ein Umzugsunternehmen einen Stellplatz vor dem Haus für einen Umzug benötigt. Deshalb müssen Sie das Halteverbot einrichten.
Am schnellsten beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zur Aufstellung der Verkehrszeichen online. Unabhängig der Büroöffnungszeiten des zuständigen Amts können Sie Ihren Antrag online einstellen oder den Service bequem online auf unserer Internetseite buchen. Die Bestellung wird zeitnah von uns bearbeitet und Sie erhalten eine Bestätigungsmail. Damit wir rechtzeitig die nehördliceh Genehmigung einhollen und die Umzugsschilkderaufstellen, sollen Sie die Einrichtung der Halteverbotszone mindestens 15 Tage vor dem Umzugstermin bestellen.
Der Halteverbotsservice für die beantragte Stellfläche gilt für alle Verkehrsteilnehmer, die aus privaten oder gewerblichen Gründen den Parkplatz nutzen möchten. Diejenigen, die sich trotz Abserrung auf der Stellfläche aufhalten dürfen, sind Rettungskräfte. Mit der Halteverbotszone für Ihren Wohnungswechsel erfüllen Sie die rechtlichen Voraussetzungen, um temporär einen Umzugstransporter auf einer abgesperrten Fläche abstellen zu dürfen.
Eigenmächtig dürfen Sie keine Parkfläche ohne Genehmigung absperren. Bestellen Sie deshalb Ihre Halteverbotsschilder und erhalten einen Parkplatz.
Planen Sie einen Umzug in eine andere Stadt in Hessen? Buchen Sie einen Halteverbot-Service: Bad Homburg v.d. Höhe, Bad Nauheim, Bad Soden am Taunus, Frankfurt am Main, Friedberg bei Hessen.