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Halteverbot Berlin

Halteverbot in Berlin für den Umzug, Baustelle, Event oder Lieferung.

ab 55 EUR
HVZ Berlin kurzfristig

Halteverbot Beantragen in Berlin für Ihr Vorhaben mit Expressaufstellung.

ab 65 EUR
Halteverbot Potsdam

Um eine Parkverbotszone in Potsdam einzurichten benötigen wir ca. 14 Tage

ab 85 EUR
Halteverbot Düsseldorf

Um eine Halteverbotszone in Düsseldorf einzurichten benötigen wir ca. 14 Tage

ab 85 EUR
Halteverbot München

In der Regel wird ca. 14 Tage für die Einrichtung eine HVZ benötigt.

ab 97 EUR

Straßensperrung Berlin beantragen – Vollsperrung & Teilsperrung nach § 45 StVO

Eine professionell geplante Straßensperrung in Berlin ermöglicht eine sichere und effiziente Durchführung von Bauarbeiten. Das gilt gerade in Berliner Bezirken mit viel Verkehr. Bis eine solche Straßenvollsperrung oder Teilsperrung steht, sind allerdings einige Schritte notwendig. Sie brauchen unbedingt eine offizielle Genehmigung der Behörde. Ohne vollständige und korrekte Unterlagen und die richtige Planung gibt es keine Bewilligung. Das ist jedoch kein Grund zum Verzagen.

Ob Straßensperrung wegen Bauarbeiten, Kranstellung oder Veranstaltung – wir übernehmen in Berlin die vollständige Beantragung inklusive verkehrsrechtlicher Anordnung sowie die notwendige Straßensondernutzung.  Straßensperrung beantragen

Unser Service richtet sich insbesondere an Bauunternehmen, Generalunternehmer, Projektleiter und Eventagenturen in Berlin. Wir übernehmen die vollständige Koordination mit der Straßenverkehrsbehörde, die Erstellung des Verkehrszeichenplans sowie die fachgerechte Umsetzung der Straßensperrung.

Berlin ist ein Heimspiel für unseren lokalen Dienstleistungsservice:

Vollsperrung und Teilsperrung in Berlin – Anforderungen und Unterschiede

Je nach Bauvorhaben und vorhandenen Restbreiten unterscheidet man zwischen Straßenvollsperrung und Teilsperrung (Teilsperrung der Straße, Vollsperrung der Fahrbahn, Vollsperrung des Gehwegs und Teilsperrung des Gehwegs).

Ob eine Straßenvollsperrung erforderlich ist, hängt häufig von den verbleibenden Restbreiten ab. Wenn eine Teilsperrung nicht ausreicht, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Fußgänger zu gewährleisten –  z. B. bei einem Kraneinsatz –, muss nur die Vollsperrung der Fahrbahn vorgenommen werden.

Eine Teilsperrung wird dann eingesetzt,Straßensperrung Berlin beantragen wenn einzelne Straßenteile (Gehweg, Parkstreifen oder Gehweg und Parkstreifen) gesperrt werden müssen, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten oder um eine BE-Fläche als Baustelleneinrichtungsfläche einzurichten.

Sie fragen sich, warum Sie selbst bei minimaler Dauer offiziell eine Straßensperrung beantragen müssen? Mit der Absperrung greifen Sie in die allgemeine Verkehrssituation ein. Deshalb schreibt der Gesetzgeber eine Überprüfung vor. Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde muss dabei nicht nur feststellen, ob Ihr Antrag sinnvoll begründet ist. Sie muss prüfen, ob durch die vorgeschlagene Veränderung weiter ein sicherer Verkehr in der Umgebung möglich ist. Oft müssen zum Beispiel Umleitungen eingerichtet werden.

Straßensperrung in Berlin beantragen – Ablauf und Genehmigung

Was Sie sich auch klarmachen müssen: Anders als beim Beantragen eines einfachen Halteverbots braucht es für den Antrag einer Teil- oder Komplettsperrung vollständige Unterlagen, eine Verkehrssicherungsfirma, ein Verantwortlicher gemäß RSA 21 ("Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen") sowie einen anhörungsfähigen Verkehrszeichenplan.

Erst wenn alles geklärt ist und ein stimmiges Konzept vorliegt, prüft die Straßenverkehrsbehörde die Maßnahme, sendet eine Anhörung und erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung nach §45 StVO. Auf Basis dieser Anordnung sind die nächsten Schritte möglich. Dann geht es an die rechtzeitige Ankündigung - Aufstellung der Halteverbotszeichen mindestens drei volle Tage vor Beginn des Vorhabens.

Bei vielen Bauvorhaben ist häufig zusätzlich eine Straßensondernutzung (Kraneinsatz, Containerstellung, DiXi-Toilete, Materiallagerung) notwendig. Mit einer entsprechenden Bauherren-Vollmacht übernehmen wir die Beantragung der Sondernutzungserlaubnis gem. § 11 Abs. 3 Berliner Straßengesetz.

Was an der Stelle wichtig ist:

Straßensperrung beantragen mit Halteverbot-24.de – Schritt für Schritt zur schnellen Genehmigung:

Schritt 1: Bedarfsermittlung für Ihr Vorhaben

Schritt 2: Planung und Kalkulation der Straßensperrung

Schritt 3: Erstellung des Verkehrszeichenplans nach RSA 21

Schritt 4: Beantragung der Genehmigungen

Schritt 5: Aufstellung der Halteverbote

Schritt 6: Durchführung der Absperrung

Schritt 7: Überwachung, Batteriewechsel und Anpassung

Straßensperrung wegen Bauarbeiten, Kran oder Veranstaltung

Typische Gründe für eine Straßensperrung sind Bauarbeiten, Hausbau, Kranstellungen oder Veranstaltungen.

Wir organisieren Straßensperren für Einsatzbereiche wie diese:

Kosten einer Straßensperrung in Berlin

Die Kosten einer Straßensperrung setzen sich aus verschiedenen Preisfaktoren zusammen:

Wer eine Straßensperrung beantragen möchte, sollte mit behördlichen Gebühren und organisatorischem Aufwand rechnen. Die Straßensperrung beantragen Kosten variieren je nach Projektumfang. Auch die Straßensperrung Hausbau Kosten unterscheiden sich deutlich je nach Dauer und Lage.

Jetzt Straßensperrung in Berlin beantragen

Sie brauchen eine Straßensperrung in Berlin? Wir übernehmen die Verkehrssicherung für Ihr Bauvorhaben von der Planung der Maßnahme bis zur den Kontrollgänge. Wir können die Straßensperrung für Sie beantragen und bieten Ihnen einen zuverlässigen und kompetenten Service aus einer Hand bis zum Abschluss Ihres Bauvorhabens.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

FAQ-Bereich

Wie lange dauert die Genehmigung einer Straßensperrung in Berlin?

Bei einfachen Halteverboten ist eine Genehmigung in zwei Wochen möglich. Für komplexere Bauvorhaben kann sich die Genehmigung über Monate ziehen. Wir erreichen eine schnellstmögliche Genehmigung.

Wie beantragt man diese Verkehrsmaßnahme korrekt?

Straßensperrungen müssen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Berlin mit den nötigen Unterlagen beantragt werden.

Was kostet diese Art der Verkehrssicherung in Berlin?

Sie müssen mit behördlichen Kosten zwischen 10 und 800 Euro rechnen. Dazu kommen Kosten für Verkehrszeichenpläne und Miete für Verkehrsschilder. Unser Service bietet einen Komplettservice zum transparenten und günstigen Preis.

Wer darf Straßensperrmaßnahmen beantragen?

Das steht jedem Bürger zu. Allerdings muss der Antrag begründet werden. Es braucht die nötigen Unterlagen, einen Verkehrszeichenplan nach RSA und eine fristgerechte Aufstellung der Verkehrszeichen durch qualifiziertes Personal.

Welche Schilder werden zur Kennzeichnung benötigt?

Sie brauchen Schilder für die Sperrung, für Halteverbote und möglicherweise für Umleitungen. Sie müssen die genehmigte Verkehrsmaßnahme mit einem Vorlauf von mindestens drei volle Tage vor Beginn der Maßnahme ankündigen. Auch Absperrungen sind oft notwendig.

Wer darf eine Straße sperren? 

Die Einrichtung einer Straßensperrung ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und professionelle Durchführung erfordert. Von der Bedarfsermittlung über die Beantragung der Genehmigungen bis hin zur tatsächlichen Absperrung der Straße sind viele Schritte notwendig. Mit der richtigen Vorbereitung und einem erfahrenen Partner wie Halteverbot-24.de kann die Strassensperre jedoch reibungslos und effizient durchgeführt werden.

Durch die Nutzung der Dienstleistungen von Halteverbot-24.de sind Unternehmen sicher, dass ihre Kranarbeiten, Baustellen oder Veranstaltungen gesetzeskonform mit einer Sperre abgesichert sind. Die Option, Verkehrsschilder mieten in der Nähe sowie Absperrgitter mieten oder Barken Absperrung mieten zu können, erleichtert die Planung und Umsetzung von Straßensperrungen erheblich. Eine Strassensperre garantiert Schutz und Sicherheit für die Arbeiter und auch für die Öffentlichkeit. Daher ist es unerlässlich, diese Maßnahmen professionell und gemäß den gesetzlichen Anforderungen durchzuführen. Halteverbot-24.de ist Ihr zuverlässiger Partner für alle Fragen rund um die Straßenabsperrung und Verkehrssperrungen in Berlin und darüber hinaus.

Gesetzliche Grundlagen für die Einrichtung einer Strassensperrung

Die Einrichtung einer Strassensperrung in Berlin unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist für jede, auch kleine, Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Diese Anordnung regelt, wie die Absicherung der Baustelle oder des Arbeitsbereichs durchzuführen ist. Nur so lässt sich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten.

- Verkehrsrechtliche Anordnung: Bevor eine Straße gesperrt werden darf, muss eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt und genehmigt werden. Diese Anordnung enthält alle Details zur Art und Weise der Absperrung sowie die genauen Zeiten, in denen die Sperrung gültig ist.

- Sondernutzungserlaubnis: Neben der verkehrsrechtlichen Anordnung ist oft eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis wird benötigt, wenn die geplante Maßnahme über die übliche Nutzung des Straßenraums hinausgeht, beispielsweise bei längerfristigen Baustellen oder Veranstaltungen.

- RSA-Nachweis: Unternehmen, die eine Straßenabsperrung durchführen, müssen nachweisen, dass sie über die erforderliche Qualifikation verfügen. Der RSA-Nachweis (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) bestätigt, dass die Firma in der Lage ist, Arbeitsstellen gemäß den gesetzlichen Vorgaben abzusichern.

Aktualisiert am: 01.04.2026

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