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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Halteverbote (AGB) von Halteverbot-24.de

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die Bestellung von Halteverbotszonen bei Halteverbot-24.de, das sich im Besitz von Vitalii Kopniak befindet. Der Kunde, der eine Halteverbotszone anfragt, tritt mit Halteverbot-24.de in einen verbindlichen Vertrag über die Aufstellung einer oder mehrerer zeitlich begrenzter Halteverbotszonen ein.

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Halteverbot-24.de im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen. Sie richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer, die unsere Leistungen über die Website oder auf andere Weise in Anspruch nehmen.

Wird der Vertrag telefonisch abgeschlossen, wird der Kunde ausdrücklich auf die Gültigkeit dieser AGB hingewiesen. Bei Geschäftstransaktionen mit Unternehmern werden diese AGB ebenfalls Teil der kontinuierlichen Geschäftsbeziehung und gelten für alle Bestellungen.

1. Beauftragung

1.1. Die Beauftragung einer Halteverbotszone muss in jedem Fall schriftlich  über das Buchungssystem der Webseite erfolgen. Eine telefonische Beauftragung ist nicht möglich! 

1.2. Der Kunde muss folgende Daten bei einer Beauftragung angeben: 

Sollte die Uhrzeit oder die Breite fehlen, so gelten folgende Standardwerte als anerkannt: Uhrzeit von 07:00 – 19:00 Uhr, Breite 15 m.

1.3. Der Kunde ist verpflichtet, die im Online-Bestellformular angeforderten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Dazu zählen insbesondere der Standort der Halteverbotszone, eine korrekte Telefonnummer für eventuelle Rückfragen sowie der Grund für die Beantragung der Halteverbotszone. Für den Fall, dass die Halteverbotszone nicht für manuelle Ladetätigkeiten, sondern für den Einsatz eines Krans oder für Arbeiten mit einer Hebebühne benötigt wird, ist dies ebenfalls anzugeben.

1.4. Durch einen Klick auf den Bestellbutton „Kostenpflichtig bestellen“ startet der Kunde den kostenpflichtigen Bestellprozess und übermittelt damit ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die ausgewählte Leistung zu dem in der Tabelle angegebenen Preis. Dies stellt keine Anfrage für ein Angebot dar!

1.5. Halteverbot-24.de ist verpflichtet, jeden Auftrag schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung wird ausschließlich per E-Mail erfolgen. Erst nach Versendung der Bestätigung (auch in Form der Rechnung), gilt der Auftrag als angenommen. 

1.6. Jede Halteverbotszone muss mindestens ab 14 Tagen vor Gültigkeit beantragt werden (Bearbeitungsdauer bei jeder Stadt unterschiedlich, beachten Sie bitte die angegebenen Besonderheiten bei der Bestellung). 

Bestellungen mit weniger als 14 Tagen Vorlaufzeit gelten als kurzfristig und erfordern eine telefonische Zustimmung vom Büro vor der Abgabe. Andernfalls schließt Halteverbot-24.de die Erteilung einer Genehmigung durch das zuständige Amt aus.

Für die Genehmigung von Baustelleneinrichtungen empfehlen wir, mindestens ab 4 Wochen einzuplanen.

2. Preise und Rechnungsbetrag 

2.1. Preise und Rechnungsbetrag verstehen sich immer (wenn nicht anders ausgewiesen) als Brutto-Endbetrag inkl. MwSt. und inkl. behördliche Genehmigung. 

2.2. Halteverbot-24.de ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Straßen) aufgestellt werden muss oder die behördliche Gebühr höher als kalkuliert anfällt. 

Die Zahlung der bei der Bestellung vereinbarten Summe erfolgt entsprechend der vom Kunden gewählten Zahlungsart entweder per PayPal oder per Banküberweisung auf Grundlage der ausgestellten Rechnung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag vor Ausführung der Leistung fällig. Die Auswahl der Zahlungsart „Rechnung (Vorkasse per Überweisung)“ bedeutet ausschließlich, dass dem Kunden eine Rechnung mit den Bankdaten zur Überweisung übermittelt wird. Hierdurch entsteht kein Anspruch auf eine Zahlung erst nach Ausführung der Leistung. Halteverbot-24.de ist berechtigt, die Durchführung des Auftrags bis zum Zahlungseingang oder bis zur Vorlage eines Zahlungsnachweises zurückzustellen.

2.3. Die Preise für Leitungen sowie Mietpreise für Materialien unterliegen einer Staffelung, die sich nach der Menge der Materialien sowie der Laufzeit der Maßnahme richtet. Bei einer Verkürzung der Laufzeit ist mit einer Erhöhung der Mietpreise zu rechnen. Eine Reduzierung der Mietpreisstaffel erfolgt nicht. Je länger der Kunde die Verkehrsschilder mietet, desto günstiger gestaltet sich der Mietpreis pro Tag. Halteverbote werden wahlweise pro Tag, Woche, Monat, halbjährlich oder jährlich abgerechnet.

2.4. Die Auswahl der Zahlungsart "Rechnung (Vorkasse per Überweisung)" bedeutet ausschließlich, dass der Kunde eine Rechnung mit den Bankdaten erhält. Die Rechnung stellt keine Vereinbarung über ein Zahlungsziel nach Leistungserbringung dar. Ein Anspruch auf Leistungserbringung vor Zahlung besteht nicht.

3. Beantragung der behördlichen Genehmigung

3.1. Die Durchführung der vollständigen Leistung ist unbedingt von der Genehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde abhängig. Halteverbot-24.de hat keinen Einfluss auf den Genehmigungsprozess. In den meisten Fällen erteilt die zuständige Behörde die Genehmigung gemäß den geltenden Vorschriften. Sollte die Genehmigung jedoch wider Erwarten nicht erteilt werden, ist Halteverbot-24.de leider nicht in der Lage, den Auftrag auszuführen. Wir empfehlen daher, sich frühzeitig über mögliche Genehmigungen zu informieren, um Verzögerungen zu vermeiden.

3.2. Bei sehr kurzfristigen Bestellungen kann Halteverbot-24.de sofort die behördliche Genehmigung beantragen. Bei kurzfristigen Bestellungen gilt unabhängig von der gewählten Zahlungsart Folgendes: Der Rechnungsbetrag ist noch am Tag der Bestellung zu bezahlen oder durch Übersendung eines Zahlungsnachweises nachzuweisen. Die Aufstellung der Halteverbotsschilder erfolgt ausschließlich nach Zahlungseingang oder nach Vorlage eines Zahlungsnachweises. Dies gilt auch bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung (Vorkasse per Überweisung)“. Ein Anspruch auf Aufstellung der Halteverbotsschilder vor Zahlungseingang oder vor Vorlage eines Zahlungsnachweises besteht ausdrücklich nicht. Halteverbot-24.de ist berechtigt, die Durchführung des Auftrags bis zur vollständigen Erfüllung der vereinbarten Zahlungspflichten auszusetzen.

Bei kurzfristigen Bestellungen wird der Auftrag nicht automatisch storniert, wenn der Kunde die angekündigte Zahlung nicht leistet. Der Kunde kann nicht davon ausgehen, dass der Auftrag bei ausbleibender Zahlung automatisch aufgehoben wird. Zur Stornierung ist eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an Halteverbot-24.de erforderlich. Verzögert sich die Erteilung oder Übermittlung der verkehrsrechtlichen Anordnung durch den Kunden oder die zuständige Behörde, verschieben sich sämtliche Ausführungsfristen entsprechend. Hieraus können gegenüber Halteverbot-24.de keine Schadensersatzansprüche hergeleitet werden.

Bei Genehmigungen, die weniger als fünf Werktage vor Beginn der Maßnahme vorliegen, kann Halteverbot-24.de einen Expresszuschlag gemäß Preisliste berechnen.

3.3. Falls der gewünschte Standort (das bestellte Haus Nummer) für die Halteverbotszone nicht geeignet ist, behält sich Halteverbot-24.de das Recht vor, einen alternativen Aufstellungsort zu wählen. Dieser kann bis zu 50 Meter vom ursprünglichen Standort entfernt sein, ohne dass der Kunde darüber informiert werden muss. Gelegentlich kann es auch vorkommen, dass der Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde, wenn die angegebene Hausnummer aufgrund anderer Arbeiten während des gleichen Zeitraums belegt ist, eine benachbarte Hausnummer genehmigt, ohne vorherige Abstimmung mit uns.

3.4. Bei einer weiteren Entfernung von 50 Meter wird der Kunde benachrichtigt. Halteverbot-24.de beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde wie vom Kunden beantragt. Die Erteilung einer Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist Halteverbot-24.de berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen und eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen.

4. Beauftragung eines weiteren Dienstleisters

4.1. Halteverbot-24.de kann einen weiteren Dienstleister zur Durchführung des Auftrags heranziehen. Halteverbot-24.de hat das Recht, den erteilten Auftrag ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen. Alle Dienstleistungsangebote stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sollte die bestellte Dienstleistung aus unvorhersehbaren und nicht von uns verschuldeten Umständen nicht erbracht werden können, weil ein Dienstleister nach Vertragsschluss seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich darüber informieren, dass die Durchführung des Auftrags nicht möglich ist, und Ihnen bereits geleistete Zahlungen umgehend zurückerstatten. Dieses Rücktrittsrecht gilt für Verbraucher nur, wenn wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und unerwartet nicht von unserem Dienstleister beliefert wurden.

5. Zahlungen und Zusatzleistungen

5.1. Halteverbot-24.de führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert oder verändert wird. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Straßen) aufgestellt werden muss.

5.2. Das gilt auch, wenn die Stadt in diesem Zusammenhang eine Gebühr für die Sondernutzung erhebt.

5.3. Rechnungen von Halteverbot-24.de sind grundsätzlich sofort zu zahlen, soweit nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen. Abzug vom Skonto ist nicht zulässig. Der Betrag kann nur auf unser Konto überwiesen werden, Scheck- oder Bar Geschäfte werden nicht akzeptiert.

6. Missverständnisse

6.1. Eine Änderung oder Ergänzung seitens des Kunden an einer bestehenden Buchung kann nur schriftlich (per E-Mail und nicht telefonisch) unter Angabe der Kundennummer und Auftragsnummer erfolgen. Halteverbot-24.de wird versuchen, diese Änderung schnellstmöglich umzusetzen. Eine Gewährleistung gibt es jedoch nicht. Halteverbot-24.de behält sich das Recht vor, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

6.2. Telefonische Auskünfte oder Zusagen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information. Vertragsänderungen, Nebenabreden oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Halteverbot-24.de.

7. Aufstellung der Halteverbotszone

7.1. Die Halteverbotsschilder werden ausschließlich nach Erhalt der behördlichen Genehmigung – der verkehrsrechtlichen Anordnung – aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt in der Regel 3 volle Tage vor Beginn der Maßnahme; in einigen Städten sind es sogar 96 Stunden. Selbstverständlich bemühen wir uns, die Halteverbotsschilder auch frühzeitiger aufzustellen. Bitte beachten Sie, dass wir ohne die erforderliche Genehmigung nicht handeln können und dürfen. Sollte keine Genehmigung vorliegen, ruht unsere Leistungsverpflichtung. Gleiches gilt, wenn die Genehmigung oder sonstige für die Durchführung erforderliche Unterlagen dem Auftragnehmer verspätet übermittelt werden.

7.2. Die Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle Halteverbot-24.de oder ein durch Halteverbot-24.de beauftragtes Unternehmen. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann Halteverbot-24.de einen Ausweichort nehmen. Dieser darf bis zu 50 Meter vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne dass es eine Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden. Ein Anspruch auf eine Mindestlänge von bis zu 25 Metern besteht nicht, insofern dieses der Aufstellungsort nicht zulässt.

7.3. Der Kunde verpflichtet sich, Halteverbot-24.de bei der Bestellung oder unverzüglich darüber zu informieren, wenn Informationen über Baustellen vor Ort vorliegen, die die Einrichtung der Halteverbotszone behindern könnten. Sollte Halteverbot-24.de nach Erteilung der Genehmigung vor Ort eintreffen, um die Halteverbotsschilder aufstellen, und dies aufgrund von Baustellen oder anderen Maßnahmen nicht möglich sein, werden die Kosten für die Anfahrt sowie die Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt.

7.4. Die Aufstellung der Halteverbotsschilder wird protokolliert, und die entsprechende Negativliste wird Ihnen per E-Mail zugesendet.

7.5. Wir stellen die HV-Schilder entsprechend unseren Erfahrungen und technischen Anforderungen auf, um eine sichere Standfestigkeit zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass wir die Verantwortung für die sichere Aufstellung nur übernehmen, wenn die Schilder von uns aufgestellt wurden. Es ist Ihnen nicht erlaubt, die Schilder zu versetzen oder anderweitig zu verändern, da dies die Standsicherheit beeinträchtigen kann.

8. Reklamation

8.1. Eine Reklamation bezüglich einer Halteverbotszone muss spätestens am Gültigkeitstag der Zone telefonisch zu Beginn der Gültigkeitsdauer eingereicht werden. Andernfalls wird die Reklamation generell abgelehnt. Es ist wichtig, dass etwaige Anliegen oder Beschwerden rechtzeitig kommuniziert werden, um eine zügige Klärung und gegebenenfalls Anpassung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen.

9. Ablehnung der Genehmigung

9.1. Halteverbot-24.de beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone beim zuständigen Amt. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Fall ist Halteverbot-24.de berechtigt, die bis dahin bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Die Bearbeitungsgebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Zeit- und Arbeitsaufwand, insbesondere nach dem Umfang der Korrespondenz mit Behörden und dem Kunden, der Anzahl erforderlicher Planänderungen, Ortstermine, Besichtigungen sowie bereits durchgeführten An- und Abfahrten. Eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 9,50 € bis 19,50 € wird lediglich bei geringem Bearbeitungsaufwand erhoben.

10. Haftung

10.1. Halteverbot-24.de haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Halteverbot-24.de nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den jeweiligen Auftragswert, begrenzt.

10.2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle, Bauverzögerungen, Terminverschiebungen, Mietausfälle, Vertragsstrafen, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Halteverbot-24.de haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die durch Diebstahl, Beschädigung oder unberechtigtes Entfernen einer ordnungsgemäß aufgestellten Halteverbotszone oder einzelner Verkehrszeichen durch Dritte entstehen, soweit Halteverbot-24.de hierfür kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen oder beschädigt worden sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, Halteverbot-24.de unverzüglich zu informieren. Soweit es die verbleibende Zeit bis zum Beginn der Maßnahme zulässt, wird Halteverbot-24.de versuchen, die Halteverbotszone erneut aufzustellen. Ein Anspruch hierauf oder eine Garantie für eine rechtzeitige Neuaufstellung besteht jedoch nicht.

10.3. Halteverbot-24.de haftet insbesondere nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch behördliche Entscheidungen oder Auflagen, verspätete Erteilung oder verspätete Übermittlung behördlicher Genehmigungen, kurzfristige Änderungen behördlicher Anordnungen, Polizei- oder Feuerwehreinsätze, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Verkehrsunfälle, technische Defekte, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Diebstahl, Vandalismus, das Umsetzen, Entfernen oder Beschädigen von Verkehrszeichen durch Dritte oder sonstige Umstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von Halteverbot-24.de liegen.

10.4. Halteverbot-24.de haftet nicht, wenn der Auftraggeber oder Dritte nach ordnungsgemäßer Aufstellung und Protokollierung die Halteverbotsschilder unberechtigt verändern, entfernen, beschädigen oder umstellen. Ebenso entfällt die Haftung, wenn der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung Änderungen an der Halteverbotszone vornimmt (z. B. Datumsänderungen oder Änderungen der Position der Verkehrszeichen), wodurch diese ungültig wird oder gegen geltendes Recht verstößt. Gleiches gilt für Schäden oder Verzögerungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, rechtswidrigen Verhaltens Dritter oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von Halteverbot-24.de.

Sofern für Halteverbot-24.de absehbar wird, dass ein vereinbarter Termin oder die vereinbarte Leistung aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches von Halteverbot-24.de liegen oder trotz ordnungsgemäßer Organisation nicht rechtzeitig erbracht werden kann, wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich informiert.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nicht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

10.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Informationen und Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Für Verzögerungen, Mehrkosten oder sonstige Schäden, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspätet übermittelten Angaben oder Unterlagen beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

10.6. Soweit Halteverbot-24.de die Halteverbotszone ordnungsgemäß entsprechend der behördlichen Anordnung eingerichtet und dokumentiert hat, haftet Halteverbot-24.de nicht für Schäden oder Folgen, die dadurch entstehen, dass Dritte die Verkehrszeichen unberechtigt verändern, entfernen, beschädigen oder entwenden oder dass der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung Änderungen an der Halteverbotszone vornimmt.

10.7. Weicht der Auftraggeber von den vereinbarten Zahlungsbedingungen ab oder verweigert er die vereinbarte Vorauszahlung bzw. die Übersendung eines Zahlungsnachweises, haftet Halteverbot-24.de nicht für hierdurch entstehende Verzögerungen oder daraus resultierende Schäden, soweit gesetzlich zulässig.

10.8. Verzögerungen, die auf einer verspäteten Erteilung oder Übermittlung behördlicher Genehmigungen, auf unvollständigen Angaben des Auftraggebers oder auf sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereiches von Halteverbot-24.de beruhen, begründen keine Schadensersatzansprüche gegen Halteverbot-24.de, soweit gesetzlich zulässig.

10.9. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften sowie gesetzliche Ansprüche, deren Ausschluss oder Beschränkung unzulässig ist, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

10.10. Der Auftraggeber bzw. Mieter haftet für Schäden an der Halteverbotszone oder den Verkehrszeichen, soweit diese durch ihn selbst oder durch Dritte verursacht werden, denen der Auftraggeber den Zugang zur Halteverbotszone ermöglicht oder zuzurechnen ist. Für Schäden infolge höherer Gewalt, insbesondere bei Wetterereignissen ab Windstärke 8 (Beaufort), besteht keine Haftung von Halteverbot-24.de. Der Geschädigte hat sich in diesen Fällen an seine eigene Versicherung zu wenden.

 

11. Verkehrssicherheit

11.1. Bei Leistungen, die durch selbständige regionale Partnerunternehmen ausgeführt werden, obliegt die Verkehrssicherungspflicht sowie die Haftung für die ordnungsgemäße Aufstellung, Vorhaltung und Kontrolle der Beschilderung ausschließlich dem jeweils ausführenden Unternehmen.

Soweit Halteverbot-24.de die Beschilderung selbst aufstellt, verbleibt die Verkehrssicherungspflicht bei Halteverbot-24.de nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die aufgestellten Halteverbotsschilder oder die eingerichtete Halteverbotszone ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Halteverbot-24.de zu verändern, umzusetzen oder zu entfernen.

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden an den Verkehrszeichen, der Halteverbotszone oder sonstigem Material von Halteverbot-24.de bzw. des beauftragten ausführenden Unternehmens, soweit diese durch ihn oder durch Dritte verursacht werden, denen der Auftraggeber den Zugang ermöglicht oder deren Verhalten ihm zuzurechnen ist.

12. Missachtung der Halteverbotszone

12.1. Sollte ein Dritter die Halteverbotszone missachten, so haftet Halteverbot-24.de nicht für Schäden und deren Folgen. 

13. Auftragsstornierung / Änderung des Auftrages

13.1. Eine Stornierung des Auftrages ist nur bis 14 Werktage vor dem Aufstellungsdatum möglich. Sollte eine Stornierung seitens des Kunden erfolgen, so ist Halteverbot-24.de berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu berechnen.

Hat der Kunde einen Fehler bei seiner Bestellung gemacht (falsche Hausnummer, falsche Straße, falscher Ort etc.) und wurde der Auftrag bereits bestätigt oder eine Genehmigung beantragt, so berechnet Halteverbot-24.de dem Kunden eine Aufwandspauschale für die Beantragung der behördlichen Genehmigung:

Sollte der Kunde den kompletten Auftrag stornieren, gelten die gleichen Regelungen zur Stornogebühr wie oben beschrieben.

Falls die verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung bereits erteilt und der Gebührenbescheid erstellt wurde, sind die Gebühren vom Kunden zu zahlen

14. Widerrufsrecht

14.1 Verbrauchern steht grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

Mit Abgabe der kostenpflichtigen Bestellung verlangt der Auftraggeber jedoch ausdrücklich, dass Halteverbot-24.de bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Dies umfasst insbesondere die Prüfung des Auftrags, die Bearbeitung der Unterlagen, die Beantragung der behördlichen Genehmigung sowie sämtliche hierfür erforderlichen organisatorischen Maßnahmen.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass mit Beginn der Ausführung bereits vergütungspflichtige Leistungen erbracht werden und hierfür Kosten entstehen.

Übt der Auftraggeber sein Widerrufsrecht nach Beginn der Ausführung der Dienstleistung aus, hat er gemäß den gesetzlichen Vorschriften Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene behördliche Gebühren und Auslagen zu leisten.

Sobald die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB.

15. Gerichtsstand

15.1 Berlin wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag hervorgehen, festgelegt, und die zuständigen Gerichte in Berlin sind zuständig.

16. Salvatorische Klausel

16.1 Sollte eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise nicht den geltenden Gesetzen entsprechen, bestehen die anderen Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen weiter fort. An die Stelle dieser „ungültigen“ Bedingungen treten dann automatisch die gesetzlichen Regelungen, die dem Sinn der entsprechenden Bedingungen am nächsten kommen.

 

Stand: Berlin, 2026

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