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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Halteverbote (AGB) von Halteverbot-24.de

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die Bestellung von Halteverbotszonen bei Halteverbot-24.de, das sich im Besitz von Vitalii Kopniak befindet. Der Kunde, der eine Halteverbotszone anfragt, tritt mit Halteverbot-24.de in einen verbindlichen Vertrag über die Aufstellung einer oder mehrerer zeitlich begrenzter Halteverbotszonen ein.

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Halteverbot-24.de im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen. Sie richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer, die unsere Leistungen über die Website oder auf andere Weise in Anspruch nehmen.

Wird der Vertrag telefonisch abgeschlossen, wird der Kunde ausdrücklich auf die Gültigkeit dieser AGB hingewiesen. Bei Geschäftstransaktionen mit Unternehmern werden diese AGB ebenfalls Teil der kontinuierlichen Geschäftsbeziehung und gelten für alle Bestellungen.

1. Beauftragung

1.1. Die Beauftragung einer Halteverbotszone muss in jedem Fall schriftlich  über das Buchungssystem der Webseite erfolgen. Eine telefonische Beauftragung ist nicht möglich! 

1.2. Der Kunde muss folgende Daten bei einer Beauftragung angeben: 

Sollte die Uhrzeit oder die Breite fehlen, so gelten folgende Standardwerte als anerkannt: Uhrzeit von 07:00 – 19:00 Uhr, Breite 15 m.

1.3. Der Kunde ist verpflichtet, die im Online-Bestellformular angeforderten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Dazu zählen insbesondere der Standort der Halteverbotszone, eine korrekte Telefonnummer für eventuelle Rückfragen sowie der Grund für die Beantragung der Halteverbotszone. Für den Fall, dass die Halteverbotszone nicht für manuelle Ladetätigkeiten, sondern für den Einsatz eines Krans oder für Arbeiten mit einer Hebebühne benötigt wird, ist dies ebenfalls anzugeben.

1.4. Durch einen Klick auf den Bestellbutton „Kostenpflichtig bestellen“ startet der Kunde den kostenpflichtigen Bestellprozess und übermittelt damit ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die ausgewählte Leistung zu dem in der Tabelle angegebenen Preis. Dies stellt keine Anfrage für ein Angebot dar!

1.5. Halteverbot-24.de ist verpflichtet, jeden Auftrag schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung wird ausschließlich per E-Mail erfolgen. Erst nach Versendung der Bestätigung (auch in Form der Rechnung), gilt der Auftrag als angenommen. 

1.6. Jede Halteverbotszone muss mindestens ab 14 Tagen vor Gültigkeit beantragt werden (Bearbeitungsdauer bei jeder Stadt unterschiedlich, beachten Sie bitte die angegebenen Besonderheiten bei der Bestellung). 

Bestellungen mit weniger als 14 Tagen Vorlaufzeit gelten als kurzfristig und erfordern eine telefonische Zustimmung vom Büro vor der Abgabe. Andernfalls schließt Halteverbot-24.de die Erteilung einer Genehmigung durch das zuständige Amt aus.

Für die Genehmigung von Baustelleneinrichtungen empfehlen wir, mindestens ab 4 Wochen einzuplanen.

2. Preise und Rechnungsbetrag 

2.1. Preise und Rechnungsbetrag verstehen sich immer (wenn nicht anders ausgewiesen) als Brutto-Endbetrag inkl. MwSt. und inkl. behördliche Genehmigung. 

2.2. Halteverbot-24.de ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Straßen) aufgestellt werden muss oder die behördliche Gebühr höher als kalkuliert anfällt. Die Zahlung der bei der Bestellung vereinbarten Summe muss entweder per Vorabüberweisung auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto überwiesen bzw. per bargeldlosem Zahlungsverkehr ( Sofortüberweisung, PayPal, etc.) beglichen werden. Dies macht der Kunde, indem er bei der Bestellung die jeweilige Zahlungsart wählt. 

3. Beantragung der behördlichen Genehmigung

3.1. Die Durchführung der vollständigen Leistung ist unbedingt von der Genehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde abhängig. Halteverbot-24.de hat keinen Einfluss auf den Genehmigungsprozess. In den meisten Fällen erteilt die zuständige Behörde die Genehmigung gemäß den geltenden Vorschriften. Sollte die Genehmigung jedoch wider Erwarten nicht erteilt werden, ist Halteverbot-24.de leider nicht in der Lage, den Auftrag auszuführen. Wir empfehlen daher, sich frühzeitig über mögliche Genehmigungen zu informieren, um Verzögerungen zu vermeiden.

3.2. Bei sehr kurzfristigen Bestellungen kann Halteverbot-24.de sofort die behördliche Genehmigung beantragen. Der Kunde stimmt zu, die Zahlung im Laufe des Tages zu veranlassen und den Zahlungsnachweis einzureichen. Die Halteverbotsschilder werden jedoch nicht ausgestellt, wenn keine Zahlung oder kein Zahlungsnachweis eingegangen ist. Die Gebühren für die Genehmigung und die Kosten für die Beantragung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Wenn bei Ihnen eine kürzere Vorlaufzeit erforderlich ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir werden unser Möglichstes tun, um Ihren Auftrag vorzeitig zu bearbeiten und die Umsetzung zu ermöglichen.

3.3. Falls der gewünschte Standort (das bestellte Haus Nummer) für die Halteverbotszone nicht geeignet ist, behält sich Halteverbot-24.de das Recht vor, einen alternativen Aufstellungsort zu wählen. Dieser kann bis zu 50 Meter vom ursprünglichen Standort entfernt sein, ohne dass der Kunde darüber informiert werden muss. Gelegentlich kann es auch vorkommen, dass der Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde, wenn die angegebene Hausnummer aufgrund anderer Arbeiten während des gleichen Zeitraums belegt ist, eine benachbarte Hausnummer genehmigt, ohne vorherige Abstimmung mit uns.

3.4. Bei einer weiteren Entfernung von 50 Meter wird der Kunde benachrichtigt. Halteverbot-24.de beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde wie vom Kunden beantragt. Die Erteilung einer Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist Halteverbot-24.de berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen und eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen.

4. Beauftragung eines weiteren Dienstleisters

4.1. Halteverbot-24.de kann einen weiteren Dienstleister zur Durchführung des Auftrags heranziehen. Halteverbot-24.de hat das Recht, den erteilten Auftrag ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen. Alle Dienstleistungsangebote stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sollte die bestellte Dienstleistung aus unvorhersehbaren und nicht von uns verschuldeten Umständen nicht erbracht werden können, weil ein Dienstleister nach Vertragsschluss seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich darüber informieren, dass die Durchführung des Auftrags nicht möglich ist, und Ihnen bereits geleistete Zahlungen umgehend zurückerstatten. Dieses Rücktrittsrecht gilt für Verbraucher nur, wenn wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und unerwartet nicht von unserem Dienstleister beliefert wurden.

5. Zahlungen und Zusatzleistungen

5.1. Halteverbot-24.de führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert oder verändert wird. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Straßen) aufgestellt werden muss.

5.2. Das gilt auch, wenn die Stadt in diesem Zusammenhang eine Gebühr für die Sondernutzung erhebt.

5.3. Rechnungen von Halteverbot-24.de sind grundsätzlich sofort zu zahlen, soweit nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen. Abzug vom Skonto ist nicht zulässig. Der Betrag kann nur auf unser Konto überwiesen werden, Scheck- oder Bar Geschäfte werden nicht akzeptiert.

6. Missverständnisse

6.1. Eine Änderung oder Ergänzung seitens des Kunden an einer bestehenden Buchung kann nur schriftlich (per E-Mail und nicht telefonisch) unter Angabe der Kundennummer und Auftragsnummer erfolgen. Halteverbot-24.de wird versuchen, diese Änderung schnellstmöglich umzusetzen. Eine Gewährleistung gibt es jedoch nicht. Halteverbot-24.de behält sich das Recht vor, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

7. Aufstellung der Halteverbotszone

7.1. Die Halteverbotsschilder werden ausschließlich nach Erhalt der behördlichen Genehmigung – der verkehrsrechtlichen Anordnung – aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt in der Regel 3 volle Tage vor Beginn der Maßnahme; in einigen Städten sind es sogar 96 Stunden. Selbstverständlich bemühen wir uns, die Halteverbotsschilder auch frühzeitiger aufzustellen. Bitte beachten Sie, dass wir ohne die erforderliche Genehmigung nicht handeln können und dürfen. Sollte keine Genehmigung vorliegen, ruht unsere Leistungsverpflichtung.

7.2. Die Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle Halteverbot-24.de oder ein durch Halteverbot-24.de beauftragtes Unternehmen. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann Halteverbot-24.de einen Ausweichort nehmen. Dieser darf bis zu 50 Meter vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne dass es eine Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden. Ein Anspruch auf eine Mindestlänge von bis zu 25 Metern besteht nicht, insofern dieses der Aufstellungsort nicht zulässt.

7.3. Der Kunde verpflichtet sich, Halteverbot-24.de bei der Bestellung oder unverzüglich darüber zu informieren, wenn Informationen über Baustellen vor Ort vorliegen, die die Einrichtung der Halteverbotszone behindern könnten. Sollte Halteverbot-24.de nach Erteilung der Genehmigung vor Ort eintreffen, um die Halteverbotsschilder aufstellen, und dies aufgrund von Baustellen oder anderen Maßnahmen nicht möglich sein, werden die Kosten für die Anfahrt sowie die Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt.

7.4. Die Aufstellung der Halteverbotsschilder wird protokolliert, und die entsprechende Negativliste wird Ihnen per E-Mail zugesendet.

7.5. Wir stellen die HV-Schilder entsprechend unseren Erfahrungen und technischen Anforderungen auf, um eine sichere Standfestigkeit zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass wir die Verantwortung für die sichere Aufstellung nur übernehmen, wenn die Schilder von uns aufgestellt wurden. Es ist Ihnen nicht erlaubt, die Schilder zu versetzen oder anderweitig zu verändern, da dies die Standsicherheit beeinträchtigen kann.

8. Reklamation

8.1. Eine Reklamation bezüglich einer Halteverbotszone muss spätestens am Gültigkeitstag der Zone telefonisch zu Beginn der Gültigkeitsdauer eingereicht werden. Andernfalls wird die Reklamation generell abgelehnt. Es ist wichtig, dass etwaige Anliegen oder Beschwerden rechtzeitig kommuniziert werden, um eine zügige Klärung und gegebenenfalls Anpassung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen.

9. Ablehnung der Genehmigung

9.1. Halteverbot-24.de beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone beim zuständigen Amt. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist Halteverbot-24.de berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen eine Aufwandspauschale in Höhe von 9,50 Euro bis 19,50 Euro in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen.

10. Haftung

10.1. Halteverbot-24.de übernimmt die Haftung für Schäden, die durch eigenes Verschulden entstehen, lediglich in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

10.2. Halteverbot-24.de haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die durch Diebstahl einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen worden sein, so muss der Kunde Halteverbot-24.de umgehend informieren. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so muss Halteverbot-24.de versuchen, eine neue Halteverbotszone aufzustellen. Dies wird jedoch nicht garantiert.

10.3. Die Haftung seitens Halteverbot-24.de ist auf Höhe des vereinbarten Entgelts der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und dessen Folgen oder wegen sonstigen Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt Halteverbot-24.de.

10.4. Halteverbot-24.de haftet nicht, wenn Sie oder Dritte nach ordnungsgemäßer Aufstellung und Protokollierung der Schilder diese unberechtigt verändern, entfernen oder umstellen. Auch entfällt die Haftung von Halteverbot-24.de, wenn der Auftraggeber eigenmächtig (ohne schriftliche Genehmigung) die Zone ändert (Datumsänderung oder Position der VZeichen) oder umstellt, wodurch diese ungültig wird oder gegen geltendes Recht verstößt. Auch bei höherer Gewalt, rechtswidrigem Verhalten Dritter und unvorhersehbaren Ereignissen, ist Halteverbot-24.de von jeglicher Haftung befreit. 

11. Verkehrssicherheit

11.1. Halteverbot-24.de oder ein beauftragter Dienstleister übernimmt die Haftung der Verkehrssicherheit der Halteverbotszone ab dem Zeitpunkt der Aufstellung bis zur Abholung. Das heißt, Halteverbot-24.de haftet für die Verkehrssicherheit der von ihm aufgestellten Halteverbotsschilder. Der Kunde darf die aufgestellten Halteverbotsschilder oder die aufgestellten Halteverbotszonen nicht ohne vorherige Rücksprache mit Halteverbot-24.de verändern oder verschieben. Der Kunde haftet für jegliche Schäden an den Schildern oder sonstigem Material von Halteverbot-24.de und dem beauftragten Dienstleister.

12. Missachtung der Halteverbotszone

12.1. Sollte ein Dritter die Halteverbotszone missachten, so haftet Halteverbot-24.de nicht für Schäden und deren Folgen. 

13. Auftragsstornierung / Änderung des Auftrages

13.1. Eine Stornierung des Auftrages ist nur bis 14 Werktage vor dem Aufstellungsdatum möglich. Sollte eine Stornierung seitens des Kunden erfolgen, so ist Halteverbot-24.de berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu berechnen.

Hat der Kunde einen Fehler bei seiner Bestellung gemacht (falsche Hausnummer, falsche Straße, falscher Ort etc.) und wurde der Auftrag bereits bestätigt oder eine Genehmigung beantragt, so berechnet Halteverbot-24.de dem Kunden eine Aufwandspauschale für die Beantragung der behördlichen Genehmigung:

Sollte der Kunde den kompletten Auftrag stornieren, gelten die gleichen Regelungen zur Stornogebühr wie oben beschrieben.

Falls die verkehrsrechtliche Anordnung/Ausnahmegenehmigung bereits erteilt und der Gebührenbescheid erstellt wurde, sind die Gebühren vom Kunden zu zahlen

14. Widerrufsrecht

14.1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich nicht um einen Vertrag zur Lieferung von Waren handelt, sondern um einen Dienstleistungsvertrag, der speziell auf die individuellen Anforderungen des Kunden zugeschnitten ist. Wenn der Kunde einen Auftrag storniert, nachdem Halteverbot-24.de bereits Leistungen erbracht hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Kosten zu tragen.

15. Gerichtsstand

15.1 Berlin wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag hervorgehen, festgelegt, und die zuständigen Gerichte in Berlin sind zuständig.

16. Salvatorische Klausel

16.1 Sollte eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise nicht den geltenden Gesetzen entsprechen, bestehen die anderen Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen weiter fort. An die Stelle dieser „ungültigen“ Bedingungen treten dann automatisch die gesetzlichen Regelungen, die dem Sinn der entsprechenden Bedingungen am nächsten kommen.

 

Stand: Berlin, 2024

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