Hierauf müssen Fahrzeughalter achten! Wer zahlt den Abschleppdienst, fragen Autofahrer, deren Auto von einer Parkfläche entfernt wurde. Zu Recht, zwar erhebt der Abschleppdienst Kosten für seine Dienstleistung, nicht immer sind diese vom Fahrzeugeigentümer zu begleichen. Primär gilt zu klären, wer das Auto abschleppen lassen möchte und aus welchem Grund.
Das Auto wird auf einer freien Stellfläche geparkt, um schnell Einkäufe zu erledigen, und bei der Rückkehr ist das Auto unauffindbar. In solchen Momenten geraten viele Fahrzeughalter in Panik. Wurde das Auto gestohlen oder abgeschleppt?
Eigentümer von Parkplätzen müssen einen Falschparker abschleppen lassen, wenn:
Laut dem ADAC sind das Abschleppen und die Kosten in zwei Fällen möglich:
Die Kosten für den Abschleppdienst übernehmen nicht automatisch die Fahrzeughalter. Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit der Parksituation. Ist der Fahrzeughalter durch die öffentliche Trägerschaft oder Polizei unauffindbar und reagiert nicht auf die Aufforderung, das Auto umzustellen oder den Platz zu verlassen, muss der Halter damit rechnen, dass sie es abschleppen und die Kosten dem Halter auferlegen.
Wird das Auto abgeschleppt, setzen sich die Kosten aus folgenden Posten zusammen:
Die Gebührenerhebung ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog der StVO, sie ist für die Länder, Kreise und Gemeinden bindend. Des Weiteren sind die Dienstleister, die Falschparker abschleppen lassen, frei in der Preisgestaltung. Sofern sich eine Rechnung nicht als Wucher herausstellt und die Einzelposten den üblichen Erhebungen im Gebiet entsprechen, sind die Kosten vom Verursacher auszugleichen.
Mitglieder des ADAC nutzen zur Sachverhaltsklärung die Rechtsabteilung des Anbieters, um zu klären:
Rechtsabteilungen klären für ihre Klienten, wie viel kostet der Abschleppdienst und ob seine Berechnung der Rechtmäßigkeit unterliegt. Einen Falschparker abschleppen zu lassen und die Kosten aufzuerlegen, ist vom Auftraggeber zu begründen. Parkplatzeigentümer und die öffentliche Verwaltung dokumentieren die Parksituation, um ein Auto abschleppen und die Kosten übertragen zu können. Halteverbot 24 dokumentiert Falschparker auf einer Parkfläche, für die eine Halteverbotszone für einen Umzug eingerichtet wurde. Mit der Dokumentation stellt halteverbot24.de sicher, dass sie Falschparker abschleppen lassen können, sollten diese in der Halteverbotszone parken.
Es kommt vor, dass Personen die Halteverbotsschilder einer Halteverbotszone übersehen oder mutwillig missachten. Zunächst ist der Fahrzeughalter ausfindig zu machen, um ihm die Gelegenheit zu bieten, das Auto von der Fläche zu entfernen. Wie viel kostet es, das Auto abschleppen zu lassen, ist eine Frage, die erst relevant wird, wenn keine Alternative die Situation löst.
Die exakte Höhe ergibt sich aus den anfallenden öffentlichen Gebühren sowie Betriebskosten des Abschleppers.
Die Kosten für den Abschleppdienst ergeben sich aus den Abschleppdienst-Kosten ohne zusätzliche Mahngebühren oder Bußgelder. Für das Abschleppen sind die Kosten vom Fahrzeugeigentümer zu begleichen, sofern dieser die Verkehrsvorschriften missachtet hat.
Für Autofahrer gilt nicht nur zu klären, wer zahlt das Abschleppen auf einem Privatparkplatz, sondern auch, ob der Vorgang einem berechtigten Grund unterliegt?
Regel für Parkplatzeigentümer
Reicht die Umsetzung des Fahrzeugs oder ist das Auto abzuschleppen, unumgänglich?
Leitfaden für Fahrzeughalter
Ein Halteverbot für den Umzug ist eine wichtige Maßnahme, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten
Eine Ladezone bietet Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit, eine Fläche für Lieferungen und Ladetätigkeiten zu reservieren.
Die Kosten für Ihre Veranstaltung in Berlin mit Parkverbot durch unseren Service richten sich dabei nach diesen Faktoren und Sie erhalten durch die Verwendung des Bestellformulars ein sofortiges Angebot:
Ein Bußgeldkatalog für Parken ist wichtig, um Autofahrer über Strafen und Kosten für Falschparken zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Bußgelder und kennen Ihre Rechte.