Die Straßenverkehrsbehörde in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf ist für die Anordnung dauerhafter und vorübergehender Maßnahmen im Straßenverkehr zuständig. Sie ist gleichzeitig intensiv bestrebt, den "Schilderwald" zu verbannen und die Beschilderung im Straßenverkehr für alle Beteiligten transparenter zu gestalten. Schriftlich begründete Hinweise und Anregungen können Sie zu diesem Zweck jederzeit bei der Straßenverkehrsbehörde Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf einreichen. Ihre aktive Mitwirkung hierbei ist gern gesehen.
Geht es um die Planung von Straßenverkehrszonen und deren Umsetzung in Charlottenburg-Wilmersdorf, ist die Straßenverkehrsbehörde Wilmersdorf in Berlin der richtige Ansprechpartner. Sie ergreift Maßnahmen, die der Verkehrsberuhigung dienen. Hierunter fällt die Errichtung von Fußgängerzonen und Tempo-30-Zonen für Kraftfahrzeuge. Da Schwerbehinderten eigens für sie vorgesehene Parkplätze zustehen, werden auch Schwerbehindertenparkplätze von der Behörde errichtet. Ebenso können für Taxistände spezielle Zonen eingerichtet werden.
Weiterhin etabliert die Straßenverkehrsbehörde Berlin Charlottenburg Radverkehrsanlagen und kümmert sich um weitere Maßnahmen, die den innerstädtischen Radverkehr nachhaltig fördern. Gilt es, in ausgewählten Situationen - etwa bei umliegenden Baustellen - das Fahren entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße zu gestatten, führt an der Straßenverkehrsbehörde Wilmersdorf ebenfalls kein Weg vorbei.
Die Straßenverkehrsbehörde Berlin Charlottenburg hat ebenfalls verkehrsregulierende Kompetenzen. Sie prüft und genehmigt Nutzungsverbote für gesperrte Straßen, die Verpflichtung zum Tragen von Gurten und Helmen sowie ein Ferienreiseverbot. Bei diesem handelt es sich um einen zeitweisen Entzug der Erlaubnis, in ausgewählten Zeitfenstern mit einem Lkw Bundesstraßen und Autobahnen zu befahren. Dies ist üblicherweise in den Berliner Sommerferien der Fall. Wer einen Parkausweis benötigt, der das Parken von Schwerbehinderten ausdrücklich genehmigt, kann sich an die Charlottenburger Straßenverkehrsbehörde wenden.
In einigen Fällen kann es erforderlich werden, straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zu ergreifen, die lediglich für eine fest definierte Zeitspanne gültig sind. Unmittelbar nach Aufhebung der temporären straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen gelten wieder die vorher relevanten Verkehrsregeln und Beschilderungen.
Wer einen Umzug plant, kann für den Umzugstag beim Ordnungsamt Berlin Charlottenburg (Straßenverkehrsbehörde) ein vorübergehendes Halteverbot erwirken. Auch dann, wenn Liefertätigkeiten für einen spezifischen Zeitraum befristet auszuführen sind, ist die Bereitstellung eines solchen Halteverbotes durch die Straßenverkehrsbehörde denkbar.
Wurde der Rasen öffentlicher Grünanlagen gemäht und gilt es, den dabei anfallenden Grünschnitt in einem Container zu entsorgen, lässt sich die Container-Gestellung durch ein temporäres Halteverbot absichern. Aber auch dann, wenn eine Baustelle errichtet wird oder ein offiziell genehmigtes Event stattfindet, können vorübergehende Halteverbote in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf eine Rolle spielen.
Ein Halteverbot für den Umzug ist eine wichtige Maßnahme, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten
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Diese untere Straßenverkehrsbehörde in einem Bezirksamt regelt verkehrstechnische Fragen, wie sie im Dialog mit Verkehrsteilnehmern und Bewohnern anfallen.
Die Straßenverkehrsbehörde Berlin Mitte ist für alle Anwohner sowie Besucher und Besucherinnen der deutschen Hauptstadt von großer Bedeutung.