Der Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) gibt den Straßenverkehrsbehörden die Befugnis, bestimmte Straßenabschnitte aus Sicherheitsgründen zu beschränken oder zu verbieten. Dies kann zum Schutz der Sicherheit oder während vorübergehender Arbeiten im Straßenraum erforderlich sein.
In der Regel wird die Verkehrszeichen-Aufstellung an Baustellen durch das ausführende Bauunternehmen oder einen beauftragten Dienstleister erfolgen. Dies dient der Sicherheit und ist rechtlich zulässig.
Auch für Privatpersonen kann die Verkehrszeichen-Aufstellung sinnvoll und rechtlich zulässig sein. Eine eigenständig aufgestellte Halteverbotszone mit improvisierten Mitteln wie Umzugskartons oder Stühlen ist nicht erlaubt und kann sogar als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr strafbar sein.
Halteverbot-24.de stellt sicher, dass die Verkehrszeichen-Aufstellung in solchen Fällen ordnungsgemäß erfolgt. Die abzusperrende Zone wird beim Amt genehmigt, Protokolle und Genehmigungen werden dem Kunden übergeben, die Verkehrszeichen werden aufgestellt und anschließend wieder entfernt. Eine behördlich genehmigte Halteverbotszone ermöglicht einen reibungslosen Umzug und schützt vor zugeparkten Bereichen. Verstöße gegen das Halteverbot können auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden.
Halteverbot-24.de ist nicht nur beim Umzug, sondern auch bei Baustellen, Dreharbeiten, Entrümpelungen und in anderen Situationen, in denen Verkehrszeichen erforderlich sind, Ihr Partner für Absperrungen und Verkehrszeichen-Aufstellung.