Mo - Fr: 9.00 - 16.00
Sa: 10.00 - 14.00

Halteverbot Berlin

Halteverbot in Berlin für den Umzug, Baustelle, Event oder Lieferung.

ab 55 EUR
HVZ Berlin kurzfristig

Halteverbot Beantragen in Berlin für Ihr Vorhaben mit Expressaufstellung.

ab 65 EUR
Halteverbot Potsdam

Um eine Parkverbotszone in Potsdam einzurichten benötigen wir ca. 14 Tage

ab 85 EUR
Halteverbot Düsseldorf

Um eine Halteverbotszone in Düsseldorf einzurichten benötigen wir ca. 14 Tage

ab 85 EUR
Halteverbot München

In der Regel wird ca. 14 Tage für die Einrichtung eine HVZ benötigt.

ab 97 EUR

Parkverbot

Offizielle Bezeichnung des Parkverbotsschilds als "eingeschränktes Halteverbot"

Obwohl umgangssprachlich als Parkverbotsschild bezeichnet, findet sich diese Bezeichnung nicht in der Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die die Vorschriftszeichen erklärt. Das Verkehrszeichen 286 wird offiziell als "eingeschränktes Halteverbot" bezeichnet. Bei diesem Schild ist das Halten weiterhin erlaubt, solange das Fahrzeug höchstens für drei Minuten abgestellt wird und der Fahrer das Fahrzeug nicht verlässt. Das Parken hingegen ist strengstens untersagt, weshalb das Schild umgangssprachlich als Parkverbotsschild bekannt ist.

 

Welche Verkehrsschilder zeigen ein Parkverbot an?

Das umgangssprachlich als "Parkverbotsschild" bezeichnete Zeichen ist offiziell als Verkehrszeichen 286 bekannt und kennzeichnet ein eingeschränktes Halteverbot. Auch das Verkehrszeichen 283 ("absolutes Halteverbot") verbietet das Parken. Es gibt auch andere Verkehrsschilder, die ein Parkverbot anzeigen, wie beispielsweise das Haltestellenschild und das Andreaskreuz. Auch bei diesen Verkehrsschildern ist das Parken in bestimmten Abständen davor und dahinter nicht gestattet.

 

Unterschied zwischen Parkverbotsschildern und Halteverbotsschildern

Offiziell gibt es das Parkverbotsschild gar nicht, stattdessen ist das Schild als "eingeschränktes Halteverbot" (Verkehrszeichen 286) bekannt. Da es jedoch auch das Schild "absolutes Halteverbot" (Verkehrszeichen 283) gibt, wird umgangssprachlich oft zwischen den beiden unterschieden: Das eingeschränkte Halteverbot wird als Parkverbot bezeichnet und das absolute Halteverbot gilt als Halteverbot im engeren Sinne. Bei beiden Schildern ist das Parken jedoch nicht erlaubt.

 

Bedeutung eines Parkverbotsschilds mit Pfeil

Parkverbotsschilder mit einem oder mehreren Pfeilen findet man oft bei längeren Verbotsstrecken. Die Pfeile geben an, wo diese Strecken beginnen oder enden. Weitere detaillierte Informationen zur Bedeutung der Pfeile können hier nachgelesen werden.

Blitzanfrage! Wir rufen Sie zurück!
Sprechen Sie gleich mit unseren Halteverbots-Experten!
Wir rufen Sie zurück!
09
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
30
0
15
30
45
Heute
Heute
Morgen
Sonntag
Rückrufservice anfordern!