Wer eine Halteverbotszone beantragt – z. B. für einen Umzug oder eine Baustelle –, sollte bei der Aufstellung der Schilder ein sogenanntes Aufstellprotokoll führen. Doch was genau ist das, und ist es gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Aufstellprotokoll dokumentiert die fachgerechte Aufstellung der Halteverbotsschilder. Es enthält in der Regel folgende Angaben:
Datum und Uhrzeit der Aufstellung
Name der ausführenden Person oder Firma
Eine Skizze oder Beschreibung der genauen Position der Schilder
Notizen zu Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung bereits in der Halteverbotszone standen
Tipp: Machen Sie zusätzlich Fotos der aufgestellten Schilder mit sichtbarem Straßenumfeld und Datum – das erhöht die Beweissicherheit.
Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.
In manchen Städten ist das Aufstellprotokoll verpflichtend, in anderen nicht vorgeschrieben, wird aber im Streitfall dringend empfohlen. Denn: Wenn ein Falschparker im Halteverbot steht und abgeschleppt werden muss, kann das Protokoll als Beweis dienen, dass die Schilder rechtzeitig und korrekt aufgestellt wurden.
Unser Rat: Fragen Sie vorab bei der zuständigen Behörde nach den lokalen Vorgaben. Wenn Sie unsicher sind – führen Sie lieber ein Protokoll. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Wenn Sie die Schilder nicht selbst aufstellen möchten, übernehmen wir das gerne für Sie – inklusive:
Fachgerechter Aufstellung
Fotodokumentation
Aufstellprotokoll als PDF
Zustellung per E-Mail, rechtzeitig vor dem Umzug
So müssen Sie nur noch das Dokument ausdrucken und am Tag des Umzugs bereithalten. Einfach, sicher und stressfrei.
Hier finden Sie ein Beispielprotokoll (nur Muster – je nach Stadt kann das Formular unterschiedlich aussehen).