Ort der Aufstellung: Brüssels Etterbeek 1040 Bruxelles, Deutschland
Rechnungsanschrift
Benötigen Sie eine Halteverbotszone in Etterbeek (1040 Bruxelles) für einen Umzug, eine Möbelanlieferung oder den Einsatz eines Möbellifts? Dann sind Sie bei Halteverbot-24 genau richtig. Wir übernehmen für Sie die komplette Organisation – von der Antragstellung bis zur Abstimmung mit der Gemeinde Etterbeek.
Etterbeek zählt zu den Brüsseler Gemeinden mit eigenen Regelungen für Halteverbotszonen und die zeitweise Nutzung des öffentlichen Straßenraums. Deshalb gelten hier teilweise andere Fristen und Gebühren als in vielen anderen Gemeinden in Bruxelles oder Brussels.
Für einen normalen Umzug oder eine Möbelanlieferung empfiehlt die Gemeinde Etterbeek, den Antrag mindestens fünf Werktage vor dem gewünschten Termin einzureichen. So bleibt in der Regel genügend Zeit für die Bearbeitung.
Muss eine bereits genehmigte Halteverbotszone verlängert werden, sollte der Verlängerungsantrag spätestens drei Werktage vor Ablauf der Genehmigung gestellt werden.
In unserer täglichen Arbeit erleben wir jedoch immer wieder, dass die Gemeinde noch Rückfragen hat oder einzelne Unterlagen nachfordert. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich, den Antrag möglichst früh einzureichen. Ein paar zusätzliche Tage Vorlauf sorgen häufig für einen deutlich entspannteren Ablau.
Unsere Preise verstehen sich inklusive unserer kompletten Dienstleistung, der Antragstellung sowie der derzeit üblichen kommunalen Gebühren für klassische Halteverbotszonen im Rahmen eines Umzugs, einer Lieferung oder eines Möbellifts.
Die oben genannten Preise gelten für klassische Halteverbotszonen im Zusammenhang mit Umzügen, Möbeltransporten oder Lieferungen.
Die Gebühren der Gemeinde Etterbeek für die Reservierung der Parkflächen für einen Tag sind in unseren Preisen bereits enthalten.
Werden zusätzlich ein Container, ein Gerüst, mobile Toiletten, eine Baustelleneinrichtung, eine Lagerfläche, ein Kran, ein Möbellift mit zusätzlicher Nutzung des öffentlichen Straßenraums oder eine andere Form der Baustelleneinrichtung beantragt, gelten andere kommunale Gebühren.
In diesen Fällen berechnet die Gemeinde Etterbeek zusätzlich Gebühren für die temporäre Nutzung des öffentlichen Straßenraums.
Nach der derzeit gültigen Gebührenordnung betragen diese:
Die endgültige Höhe richtet sich nach der tatsächlich benötigten Fläche sowie der Dauer der Nutzung und wird ausschließlich von der Gemeinde Etterbeek festgelegt.
Sollten für Ihren Auftrag zusätzliche Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums anfallen, informieren wir Sie selbstverständlich, bevor wir den Antrag verbindlich weiterbearbeiten.
Auf Wunsch erhalten Sie die Berechnung der Gemeinde vollständig zur Einsicht. Eventuelle Mehrkosten geben wir ausschließlich in der tatsächlich von der Gemeinde berechneten Höhe weiter – ohne versteckte Aufschläge oder zusätzliche Bearbeitungsgebühren.
Seit vielen Jahren organisieren wir Halteverbotszonen in Etterbeek, Bruxelles, Brussels und den übrigen Brüsseler Gemeinden. Dadurch kennen wir die unterschiedlichen Abläufe der einzelnen Verwaltungen und wissen, worauf bei der Antragstellung besonders zu achten ist.
Viele Rückfragen lassen sich bereits vermeiden, wenn die Unterlagen vollständig vorbereitet sind. Genau dabei unterstützen wir unsere Kunden – von der ersten Anfrage bis zur erteilten Genehmigung.
Sie können sich in dieser Zeit auf Ihren Umzug oder Ihre Lieferung konzentrieren, während wir die Abstimmung mit der Gemeinde übernehmen und die Einrichtung Ihrer Halteverbotszone koordinieren